Ihre Sicherheit im Skigebiet Warth-Schröcken.

Lesen Sie alles über die Maßnahmen der Skilifte:
Skipassverkauf, Liftkassen, Anstehbereiche, Hygienemaßnahmen, ... etc.
Liebe Warth-Schröcken Fans!
Der Winter steht vor der Türe und wir freuen uns darauf, Sie bei uns in Warth-Schröcken begrüßen zu dürfen.
Wir sind vorbereitet.
Wir haben uns in Hinblick auf die kommende Wintersaison Gedanken gemacht und so geht unser Gesundheitsmanagement über die behördlichen Vorgaben hinaus, damit wir Ihnen, allen Mitarbeitern und Einheimischen die nötige Sicherheit geben können.
Schauen wir aufeinander.
Für einen unkomplizierten Ablauf im Skigebiet, den Bussen und Gastronomiebetrieben sowie in allen weiteren Bereichen, muss jeder seinen Teil beitragen. Bitte beachten Sie daher die Hygienemaßnahmen, Empfehlungen und Anweisungen.
Wir freuen uns Sie bald in Warth-Schröcken zu begrüßen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Diese Seite wird laufend aktualisiert und erweitert.
(Aufgrund der gesetzlichen Maßnahmen kann es jederzeit zu Änderungen und Anpassungen der Maßnahmen kommen!)
STAND: 16.04.2022
Welche Regeln gelten bei der Einreise und während des Urlaubs in der Unterkunft, im Restaurant, bei den Bergbahnen oder in Kultureinrichtungen und Veranstaltungen? Worauf sollte man beim Aufenthalt in den Bergen achten?
Damit Sie mit gutem Gefühl Ihren Urlaub in Warth-Schröcken planen können, stellt Vorarlberg Tourismus kompakt und laufend aktuell die wichtigsten Informationen hier für Sie bereit: Sicher zu Gast in Vorarlberg
Bitte beachten Sie: Trotz der Lockerungen sind einige Unterkünfte bei der 2-G-Regel bzw. 3-G-Regel geblieben.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer gebuchten Unterkunft!
Allgemeine Corona-Maßnahmen:
− FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (beispielsweise in Krankenhäuser),
− in öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen
− und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zum Beispiel in Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).
− Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske
Zum Selbstschutz ist es jeder Person (Gäste und Mitarbeiter/innen) weiterhin freigestellt eine Maske in geschlossen Räumen, in Seilbahnen, etc. zu tragen. Das Halten von Abstand ist ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme und wird weiterhin empfohlen.
− Die 3-G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben.
− Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht – (d.h. eine Verlängerung von neun auf zwölf Monate)
Die Maßnahmen werden vorerst bis 8. Juli 2022 gelten.
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Rückreisende einen 3-G-Nachweis (Geimpft, Genesen oder Getestet: PCR-Test 72 Stunden, Antigentest 24 Stunden gültig) Die Nachweispflicht gilt für Personen ab 6 Jahren. Eine digitale Einreiseanmeldung ist nicht mehr nötig!
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hier haben wir für Sie häufig gestellte Fragen gesammelt und beantwortet.
Lesen Sie untenstehend die wichtigsten Maßnahmen auf einen Blick.
Wenn Sie Symptome aufweisen, die auf eine mögliche COVID-19 Infektion hinweisen könnten (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Geschmacks-/Geruchsverlust, ...), bleiben Sie bitte in Ihrer Unterkunft und kontaktieren Sie umgehend Ihren Gastgeber und rufen Sie die österreichische Gesundheits-Hotline 1450 (0 - 24 Uhr erreichbar) an. Auf keinen Fall darf im Verdachtsfall persönlich ohne vorherige Absprache mit dem Arzt eine Arztpraxis aufgesucht werden. Weitere Informationen erhalten Sie anschließend vom Fachpersonal der Gesundheitshotline.
Grundsätzlich müssen in Österreich keine Nachweise mehr vorgezeigt werden.
Strengere betriebliche Bestimmungen im Sinne der 3-G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) sind möglich.
Bitte fragen Sie direkt in der gebuchten Unterkunft nach.
FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (beispielsweise in Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zum Beispiel in Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).
Alle Informationen über die Ein- und Rückreise finden Sie hier.
Um sicher miteinander durch den Winter zu kommen, sollten wir gemeinsam immer folgende Regeln im Kopf behalten.
Bitte beachten Sie die aktuelle Verkehrsituation